Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die Vermietung der Jurten sowie des Zubehörs untersteht den nachfolgenden Bedingungen.

 

1. Vertrag

Meine Angebote sind freibleibend. Bis zur Erteilung eines Auftrages behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Alle Vereinbarungen werden für mich erst mit meiner schriftlichen Bestätigung bindend.

Der Verleih kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

 

 

2. Rücktritt vom Auftrag

Ein Rücktritt vom Auftrag hat schriftlich zu erfolgen, dabei werden für meinen Verlust nachstehende Sätze in Rechnung gestellt:

- Rücktritt bis 30 Tage vor Mietdatum: 20% der Auftragssumme.

- Rücktritt bis 7 Tage vor Mietdatum: 40% der Auftragssumme.

- weniger als 2 Tage vor dem Mietdatum: 70% der Auftragssumme.

 

Der Vermieter behält sich vor bei Sturm- und Unwetterwarnung kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden in diesem Falle sofort zurückerstattet.

 

3. Zahlungskonditionen

Meine Rechnung muss wie folgt bezahlt werden;

- Beim Vertragsabschluss 50% der Rechnung

- Der Rest (Saldo 50%) ist unmittelbar nach dem Aufbau fällig.

Allfällige weitere Kosten (Reparaturen, Verluste usw.) werden nach der Rückgabe der Mietsache in Rechnung gestellt.

 

 

4. Eigentum

Die Mietsache bleibt mein Eigentum, es kann weder veräußert,

belehnt noch verpfändet werden.

Der Mieter darf an dem Zustand der ihm übergebenen Jurten und des zugehörigen Mobiliars keine Änderung in bautechnischer Hinsicht vornehmen.

 

 

6. Aufstellplatz

Für die Eignung des Platzes, an welchem die Jurten aufgestellt werden, ist der Mieter verantwortlich. Der Aufstellplatz muss in einem ebenen und baufähigen Zustand und vor der Lieferung geräumt und frei sein, um Verzögerungen beim Auf- und Abbau zu vermeiden.

Der Vermieter kann in keinem Fall für eventuelle Schäden verantwortlich gemacht werden.

 

7. Transport

Der Transport ist Sache des Vermieters.

 

8. Montage / Demontage

Der Vermieter führt die Montage und Demontage der Jurten aus. Für die Montage und Demontage einer Jurte mit 5 m Durchmesser werden ca. 3 Stunden und für die Montage und Demontage der Kleeblattjurte 12 Stunden benötigt.

 

9. Mietdauer

Die Mietdauer ist im Vertrag festgehalten.

Die Jurte ist am Tage des Abbaus aufgeräumt und im sauberen Zustand zu übergeben.

 

 

10. Haftung und Versicherungen

Der Mieter haftet für jeden Schaden, der während der Leihzeit entsteht und über die normale Abnutzung hinaus geht.

Der Mieter haftet für jedes beschädigte und abhanden gekommene Teil der Jurte sowie des Mobiliars. Fehlende Teile werden zum Anschaffungspreis bzw. Reparaturpreis in Rechnung gestellt.

 

 

Der Abschluss einer Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung zur Deckung von Schäden und Unfällen die während der Benutzung der Jurte entstehen, ist Sache des Mieters.

 

 

Der Vermieter haftet weder dem Mieter noch Dritten gegenüber für Nässeschäden, d.h. für Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel und Schnee, die an den vom Mieter oder Dritten in dem Zelt gelagerten Sachen entstehen. Das gleiche gilt für Sach - und Personenschäden von Besuchern und Mietarbeiter des Mieters.

 

 

11. Umgang mit der Mietsache

Der Mieter verpflichtet sich, die Jurte während der Dauer der Aufstellung auch Nachts zu bewachen.

Bei Sturm und Unwettergefahren ist besonders darauf zu achten, dass die Jurte ringsum geschlossen ist.

 

Die Jurte darf nur mit dem Jurtenofen beheizt werden.

 

 

 

Mit der Erteilung eines Auftrags erkennt der Mieter diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verleihers vollinhaltlich an. Änderungen müssen schriftlich festgelegt werden.